§1 Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand ist die Erstellungen eines multimedialen Produktes und dessen Bereitstellung des Projektes auf einem entsprechenden Speichermedium. Weder die Übergabe der Quellcodes noch anderer Quelldateien ist nach diesem Vertrag geschuldet, sie sind Eigentum des Auftragnehmers.

 

§2 Pflichten des Auftragnehmers

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein gebrauchsfähiges multimediales Produkt ausschließlich zur Optimierung für ein Projekt unter Windows zu erstellen

 

 

§3 Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer rechtzeitig das für die Vertragsdurchführung benötigte Material, insbesondere Texte, Daten, Illustrationen, Graphiken, Logos sowie sonstige Materialien und Informationen.

2. Sollte der Auftraggeber trotz schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, dann ist der Auftragnehmer von seiner Leistungspflicht befreit und kann seine bereits erbrachten Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

3. Sollten Verzögerungen entstehen, die vom Auftraggeber verursacht werden, kann der Auftragnehmer seine Zeitplanung neu zu gestalten.

 

§4 Änderungen und Erweiterungen

1. Werden vom Auftraggeber nach Auftragsbeginn Änderungswünsche vorgebracht, müssen diese schriftlich und/oder aus einem Gespräch in möglichst detaillierter Form vorliegen.

2. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen mit, ob die gewünschten Änderungen durchführbar sind und welche Änderungen sich dadurch im Zeitplan und Preis ergeben.

3. Wird innerhalb von 14 Werktagen keine Einigung über die gewünschten Änderungen erzielt , dann führt der Auftragnehmer den Auftrag ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche aus.

 

§5 Schutzrechte Dritter

1. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass er befugt ist, dass von ihm bereitgestellte Material zur Verfügung zu stellen. Wenn hierbei Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte und/oder Markenrechte Dritter bestehen, dann hat der Auftraggeber sicherzustellen, daß er im Besitz der dafür benötigten Lizenzen und Rechte im Sinne des Auftragsziels ist.

2. Sofern Dritte dem Auftragnehmer gegenüber geltend machen, dass die Einbeziehung des zur Verfügung gestellten Basismaterial in das Projekt, die in § 5.1 genannten Rechte Dritter verletzten, dann wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

§6 Allgemeine Verantwortung des Auftraggebers für von ihm bereitgestellte Inhalte

1. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, daß die bereitgestellten Inhalte rechtlich zulässig sind und nicht in Rechte Dritter eingreifen oder Wettbewerbsverstöße beinhalten.

 

§7 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Sperrung bei Zahlungsverzug/Aufrechnung

1. Die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers gemäß §1 dieses Vertrages hat zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer zu erfolgen.

2. Für Mehraufwendungen, die über die gemäß § 1 vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen hinausgehen, vereinbaren die Parteien eine zusätzliche Vergütung. Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen sind Aufwendungen anzusehen, die der Auftragnehmer tätigt, weil der Auftraggeber Änderungen wünscht, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind bzw. Aufwendungen, die der Auftragnehmer tätigt, weil der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nach §3 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist.

3. Das Zahlungsziel ist der jeweiligen Rechnung zu entnehmen.

4. Dauert der Zahlungsverzug länger als eine Woche, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten am Projekt bis zum Eingang der Zahlungen zu unterbrechen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer das Recht den Zeitplan des Projektes zu überarbeiten.

5. Bei einem Zahlungsverzug von länger als vier Wochen ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen und den Zugang zum vertragsgegenständlichen Projekt zu sperren. Es bleiben Schadensersatzansprüche und sonstige gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers vorbehalten, der Auftragnehmer ist berechtigt als pauschalierten Schadensersatz 30% des noch nicht berechneten Auftragswertes zu verlangen.

6. Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

§8 Nutzungsrechte des Auftraggebers

1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem zur Durchführung dieses Vertrages erstellten Konzept und den umgesetzten Anwendungen ein, es ist jedoch auf ein vorher festgelegtem Medium beschränkt. Der Auftraggeber erwirbt dieses Nutzungsrecht allerdings erst mit vollständiger Entrichtung der gemäß §7 dieses Vertrages geschuldeten Vergütung (§ 158 Abs. 1 BGB). Sämtliche Nutzungsrechte bleiben bis zur Entrichtung der geschuldeten Vergütung beim Auftragnehmer.

2. Der Auftragnehmer fügt an geeigneten Stellen Hinweise auf die Urheberstellung des Auftragnehmers in das Multimediaprodukt ein. Diese verweisen per Hyperlink auf die Internet-Seite des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.

 

§9 Bildrechte

Oktopia steht das Urheberrecht an allen gemachten Bildern und Panoramen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erwirbt der Kunde lediglich ein einfaches Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht erwirbt der Kunde mit vollständiger Bezahlung. Jegliche Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist untersagt. Das Copyright liegt immer bei Oktopia.

 

§10 Kündigung des Vertrages

1. Der Auftragnehmer ist zur Kündigung dieses Vertrages immer dann berechtigt, wenn:

– der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt

– Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen 14 Tagen aufgehoben wird.

– der Auftraggeber die Nutzungsbedingungen des Multimediaproduktes bzw. Dienstleistungen nicht einhält oder gegen die Geheimhaltungspflicht §11 verstößt.

2. Tritt der Auftraggeber von seinem Auftrag zurück, nachdem der Auftragnehmer mit dem Erbringen seiner Leistung begonnen hat, so ist der Auftragnehmer berechtigt, 25% des Auftragswertes oder der Tätigkeit als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen.

 

§11 Geheimhaltung und Sicherung

Die Vertragsparteien versichern, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Die Informationen und die entsprechenden Unterlagen dürfen an der Vertragsdurchführung nicht beteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

 

§12 Schlussbestimmungen

1. Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach diesen Bestimmungen.

2. Ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Landsberg/Lech.

3. Für diesen Vertrag und für alle aus ihm folgenden Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.